Angesichts der komplexen und herausfordernden Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen hat der im Bildungsauftrag aller Schulen verankerte Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung einen hohen Stellenwert.
Eng damit verbunden ist die Bedeutsamkeit der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Im Jahr 2004 wurde im Landkreis Schaumburg ein Konzept für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2006 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Schaumburg und der Landesschulbehörde Hannover geschlossen wurde.
Teil dieses Kooperationsvertrages ist die Einrichtung eines Beratungszentrums, welches den inklusiven Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung beratend begleiten soll.
Seit 2013 alle Schulen in Niedersachsen inklusive Schulen. Es soll damit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprochen werden. Darin haben sich alle Vertragsstaaten - zu denen auch Deutschland gehört - verpflichtet ein inklusives Schulsystem zu schaffen.
Diese Konvention wurde am 19.12.2008 vom Bundesrat ratifiziert und alle Bundesländer waren und sind aufgefordert, die Umsetzung vorzunehmen.
Auftrag und Ziel des Schulischen Beratungszentrums ist es, eine gelingende schulische Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Herausforderungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung beratend zu begleiten.